/
Zurück
scrollen für mehr Produkte
← Hier können Sie eine Produktkategorie wählen! (Hinweis schließen)
9 Bilder ausgewählt
Hier Ausschnitt wählen
(zu Hochformat ändern) (zu Querformat ändern) (nur Querformat erlaubt) (nur Hochformat erlaubt)
(Maße angepasst: ca. x)
Hier Format wählen:
##name##
Hier Produkt wählen:
Fotos dieser Galerie sind unverkäuflich.
Sie sind Redakteur?
Hier registrieren und Foto anfragen
Foto ist auf der Merkliste.
Das ist eine
verkleinerte Vorschau des Videos.
Wollen Sie weiter in der Galerie nach Fotos stöbern oder direkt zum Warenkorb um die Fotos zu bestellen?
Exklusivrecht:Verfügt eine natürliche Person oder juristische Person über ein Exklusivrecht (englisch exclusive right), so hat sie das alleinige Recht, über eine Sache zu verfügen bzw. ist alleiniger Rechtsinhaber und kann auch Nutzungsrechte einräumen (§ …
Exklusivrecht:
Verfügt eine natürliche Person oder juristische Person über ein Exklusivrecht (englisch exclusive right), so hat sie das alleinige Recht, über eine Sache zu verfügen bzw. ist alleiniger Rechtsinhaber und kann auch Nutzungsrechte einräumen (§ 31 Abs. 3 UrhG).
Räumt ein Urheber Nutzungsrechte ein, dann kann der Erwerber der Rechte (Lizenznehmer) andere Personen von der Nutzung ausschließen und hat eigene Abwehrrechte gegen Dritte. Der Urheber verliert in diesem Fall die Berechtigung, anderen Personen weitere Nutzungsrechte auf die bereits erlaubte Art einzuräumen.
(0 )
(0 )
(0 )
Wählen Sie Bilder aus, indem Sie darauf klicken, oder wählen Sie .
Weitersagen